Mehr Bürokratie für alle: Die neue Heizkostenverordnung sieht unter anderem umfassende neue Informationspflichten vor, die Vermieter ernst nehmen sollten. Werden diese nicht erfüllt, haben Mieter ein Kürzungsrecht.

Unter anderem muss der Gebäudeeigentümer seit dem 1. Januar 2022 überall dort, wo bereits fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert sind, seinen Mietern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mitteilen. Die Angaben müssen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern basieren. Sinn der neuen Verordnung soll sein, dass eine größere Transparenz geschaffen wird, die den Bewohnern ihren Verbrauch bewusster macht, damit diese ihr Verbrauchsverhalten optimieren können. Ob das in der Praxis funktionieren wird, ist höchst umstritten. Das einzige, was mit der neuen Maßnahme sicher erreicht wird, ist ein weiterer Ausbau der Bürokratie, deren Kosten zu großen Teilen bei den Vermietern hängenbleiben werden, während die Informationen bei vielen Mietern wahrscheinlich im Papierkorb landen werden. Der Vermieter hat eine „Bringepflicht“ und muss ggf. auch nachweisen können, dass die Informationen dem Mieter zur Kenntnis gegeben wurden.

Eine weitere Neuregelung aus der Heizkostenverordnung betrifft Neuinstallationen: Seit Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Im Bestand gilt eine Übergangsfrist: Bis spätestens Ende 2026 muss nachgerüstet bzw. ersetzt werden. Es gibt auch neue Anforderungen an die Systeme und Geräte, unter anderem sollen diese künftig auch sicher an ein Smart-Meter- Gateway angebunden werden können. Hierzu gilt allerdings eine lange Übergangsfrist bis 2031.

Wird gegen die neuen Pflichten verstoßen, sieht die Verordnung für die Mieter ein Kürzungsrecht um drei Prozent der auf sie entfallenden Kostenanteile vor. Das gilt bei Verstößen sowohl gegen die Informations- als auch gegen die Installationspflichten. Gibt es mehrere Pflichtverstöße, summieren sich auch die Kürzungsrechte entsprechend. Vermieter tun also gut daran, die neuen gesetzlichen Regelungen sehr ernst zu nehmen, auch wenn viel dafür spricht, dass sie in der Praxis eher wenig Nutzen entfalten werden. Nicht umsonst hat die Politik bereits angekündigt, dass die neue Heizkostenverordnung mit all ihren Auswirkungen nach drei Jahren überprüft und neu bewertet werden soll.

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