Die Begriffe „Wohnfläche“ und „Nutzfläche“ werden häufig wie Synonyme verwendet. Doch meinen sie wirklich dasselbe? Wir erklären, worin die kleinen, aber feinen Unterschiede liegen.

Generell gilt zunächst: Die Wohnfläche ist immer auch Nutzfläche. Der Umkehrschluss gilt allerdings nicht: Zur Nutzfläche gehört weit mehr als nur die Wohnfläche.

Zur Wohnfläche einer Wohnung zählen all diejenigen Grundflächen, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind, also beispielsweise die Grundfläche des Wohnzimmers oder der Küche. In die Berechnung der Nutzfläche hingegen fließen auch Grundflächen ein, die Räumen außerhalb der Wohnung zuzuordnen sind, zum Beispiel Keller oder Dachboden.

Eine Besonderheit gilt für Balkone, Terrassen und Loggien: Sie werden bei der Wohnfläche anders gezählt als bei der Nutzfläche. Zur Wohnfläche wird die Balkon- oder Terrassenfläche in der Regel zu 50 % hinzugezählt. Sind diese Außenflächen nicht optimal nutzbar, dann sinkt die Anrechenbarkeit bis auf 25 % der Fläche. Bei der Nutzfläche hingegen werden sie voll mitgezählt.

Bei der Berechnung der Wohnfläche spielt im Übrigen auch die Deckenhöhe eine wichtige Rolle. Beträgt sie mehr als zwei Meter, wird die Grundfläche voll auf die Wohnfläche angerechnet. Bei ein bis zwei Metern geht sie zu 50 % in die Wohnfläche ein, bei unter einem Meter darf sie gar nicht als Wohnfläche gewertet werden. Auch hier gibt es einen wichtigen Unterschied zur Nutzfläche, denn auf deren Berechnung hat die Deckenhöhe wiederum keinen Einfluss.

Sowohl Käufer als auch Mieter sollten die Unterschiede kennen, damit sie den Wert der Immobilie richtig einschätzen und ihre Kauf- oder Mietentscheidung richtig treffen. Und wenn jetzt doch noch Fragen offen geblieben sind, empfehlen wir die Nutzfläche Ihrer Telefon- oder Computer-Tastatur: Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir beantworten Ihre Frage gern persönlich.

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