1. Bedarfsausweis
- basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes
- berücksichtigt Bauweise, Dämmung und Anlagentechnik
- ist unabhängig vom Nutzerverhalten
- häufig Pflicht bei älteren oder energetisch unsanierten Gebäuden

Seit Mai 2026 gelten neue Vorgaben für Energieausweise. Für Eigentümer in Berlin und Brandenburg bedeutet das vor allem eines: mehr Transparenz, aber auch höhere Anforderungen. Der Energieausweis ist schon lange keine Formalität mehr, sondern ein entscheidender Faktor für die Vermarktung und Bewertung einer Immobilie.
Wir zeigen Ihnen, was sich geändert hat und worauf Sie jetzt achten sollten.
Die gesetzlichen Anpassungen zielen darauf ab, Immobilien energetisch besser vergleichbar zu machen und die Aussagekraft des Energieausweises zu steigern.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
Gerade in Berlin und im Brandenburger Umland, wo Energieeffizienz zunehmend über Preis und Nachfrage entscheidet, gewinnen diese Angaben weiter an Bedeutung.

Auch weiterhin wird zwischen zwei Ausweisarten unterschieden:
Welche Variante zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Besonders bei älteren Immobilien in Berlin und Brandenburg ist oft der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Ein Energieausweis ist immer dann Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird.
Nach umfangreichen energetischen Sanierungen kann unter Umständen auch ein neuer Energieausweis erforderlich sein, da dieser den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes widerspiegeln muss.
Bereits in der Immobilienanzeige müssen zentrale Kennwerte angegeben werden, darunter:
Bei der Lorema sind die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis bereits im Exposé enthalten. So erhalten Sie frühzeitig einen transparenten Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie. Der Energieausweis selbst ist darüber hinaus Bestandteil des notariellen Kaufvertrags.
Ja, ein Energieausweis ist nicht in allen Fällen erforderlich. Ausnahmen gelten unter anderem für:
Gerade in Berlin spielt der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Deshalb ist diese Ausnahme in der Praxis häufig relevant.
Die Einhaltung der Vorschriften zum Energieausweis wird zunehmend kontrolliert. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Geahndet werden:
Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Daher ist es umso wichtiger, alle Anforderungen frühzeitig zu erfüllen.
Der Energieausweis hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Für viele Käufer und Mieter ist er eine wichtige Orientierungshilfe, um die Energieeffizienz einer Immobilie, die voraussichtlichen laufenden Kosten sowie einen möglichen Modernisierungsbedarf besser einschätzen zu können.
Auch für die Vermarktung spielt die energetische Qualität einer Immobilie eine zunehmend wichtige Rolle. Sie kann die Wahrnehmung am Markt beeinflussen und damit auch die Preisfindung sowie das Interesse potenzieller Käufer oder Mieter mitprägen.
Für Eigentümer bedeutet das:
Die neuen Regelungen zum Energieausweis erhöhen zwar die Anforderungen, bieten Eigentümern oder Immobilienmaklern aber gleichzeitig die Chance, ihre Objekte transparenter und erfolgreicher zu vermarkten.
Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollte rechtzeitig prüfen, ob der vorhandene Energieausweis noch gültig ist oder neu ausgestellt werden muss – insbesondere nach Modernisierungsmaßnahmen.
Als erfahrene Immobilienexperten in Berlin und Brandenburg begleiten wir Sie persönlich, diskret und mit umfassender Markterfahrung. Wir sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind und Ihre Immobilie optimal präsentiert wird.
Sie möchten erfahren, welche konkreten Auswirkungen die neuen Vorgaben auf Ihre Immobilie haben? Kontaktieren Sie uns bei Lorema Immobilien – wir beraten Sie gerne!